Foto- und Filmhinweise
Im folgenden folgt die detaillierte Aufführung der Betroffenenrechte laut DSGVO. Diese gilt zu beachten für sämtliche öffentliche Veranstaltungen, die von der sternkopf-consulting GmbH durchgeführt werden.
Vorbemerkungen
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stärkt spürbar die Rechte der betroffenen Personen, also derjenigen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die DSGVO enthält umfangreiche Informationspflichten bei der Datenerhebung, Auskunftsrechte, Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit, Widerspruchsrechte sowie das Recht, nicht einer automatisierten Einzelentscheidung unterworfen zu sein. Der Anspruch richtet sich in der Regel gegen den Verantwortlichen. Er ist verpflichtet, der betroffenen Personen die Ausübung ihrer Rechte (Art. 12 Abs. 2 DS-GVO) zu erleichtern. Das verantwortliche Unternehmen muss auf Anträge des Betroffenen nach den Art. 15 bis 22 innerhalb eines Monats antworten. Zwar gibt es Möglichkeiten der Fristverlängerung, allerdings müssen die Gründe dafür ebenfalls in der Monatsfrist mitgeteilt werden, so dass in jedem Fall schnell reagiert werden muss. Kommt das Unternehmen einem Antrag der betroffenen Person nicht nach, droht ein Bußgeld. Der Verantwortliche im Unternehmen muss also Prozesse implementieren, die eine fristgerechte und korrekte Bearbeitung der Anträge der betroffenen Personen gewährleisten.
Der Verantwortliche ist sich seiner Informationspflicht bewusst und wird diese in den nachstehenden Paragraphen bearbeiten und beantworten.
Bei dem Verantwortlichen dieser Foto- und Filmhinweise handelt es sich um die sternkopf-consulting GmbH.
Der Betroffene hat folgende Rechte:
- Auskunftsrechte
- Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrechte
- das Recht, nicht einer automatisierten Einzelentscheidung unterworfen zu sein
Transparenzvorgaben
Art. 12 DSGVO – Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Betroffenenrechte
Bereits zu Beginn der Verarbeitung besteht nach dem Grundsatz der Transparenz eine Pflicht zur umfassenden Information gegenüber der betroffenen Person. Nach Art. 12 hat der Verantwortliche geeignete Maßnahmen zu treffen, um der betroffenen Person alle die Datenverarbeitung betreffenden Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln. Die Informationen werden schriftlich oder in anderer Form, insbesondere auch elektronisch, übermittelt; ausnahmsweise auch mündlich, sofern die betroffene Person dies verlangt und die Identität der betroffenen Person nachgewiesen wurde.
Art. 13 DSGVO – Informationspflicht bei Datenerhebung beim Betroffenen
Grundsätzlich können personenbezogene Daten entweder direkt bei der betroffenen Person (Art.
13) oder bei einer dritten (Art. 14) erhoben werden. „Direkterhebung“ meint jede Erhebung personenbezogener Daten mit Kenntnis oder unter Mitwirkung der betroffenen Person. Werden die Daten bei der betroffenen Person erhoben, so muss der Verantwortliche zum Zeitpunkt der Datenerhebung (Art. 13 Abs. 1) die betroffene Person umfassend über die Verarbeitung informieren.
Folgende Informationen sind bezügliche der Verarbeitung von Bilder- und Fotoaufnahmen durch den Verantwortlichen der sternkopf-consulting GmbH zu beachten:
- Verantwortlicher: Thomas Sternkopf, Mail: Thomas.sternkopf@sternkopf-consulting.com
- Vertreters des Verantwortlichen: Sabriena Sternkopf, Mail: Sabriena.Sternkopf@sternkopf-consulting.com
- Datenschutzbeauftragter: Thomas Sternkopf, Mail: Thomas.sternkopf@sternkopf-consulting.com
- Rechtsgrundlage zu Anfertigung und Verarbeitung der Bilder: Berechtigtes Interesse des Verantwortlichen, der sternkopf-consulting GmbH, um Informationen auf Sozialen Netzwerken und im Sinne des Firmen-Marketing veröffentlichen zu können.
- Der Betroffene hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht und Recht auf Datenübertragbarkeit. Jedes dieser Rechte wird im Folgenden erklärt.
- Recht auf Widerruf einer Einwilligung (bei Verarbeitung mit 6 Abs. 1 a o. Art. 9 Abs. 2 a).
- Bestehen eines Beschwerderechts gegenüber einer Aufsichtsbehörde.
- Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist nicht gesetzlich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, sondern beruht auf dem berechtigten Interesse der Firma.
- Der Verantwortliche verarbeitet die Daten nicht im Sinne einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Art. 22).
Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiter zu verarbeiten, als zu dem für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so erfordert dies vorab eine erneute Information des Betroffenen. Über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen nach Art. 13 Abs. 2 (Prüfung, ob eine solche Zweckänderung im Rahmen von Art. 6 Abs. 4 überhaupt zulässig ist).
Ausnahmen: Nach Art. 13 Abs. 4 entfällt die Information bei Direkterhebung, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Information verfügt. Weitere geringfügige Ausnahmen hierzu enthält auch § 32 des neuen BDSG-neu, welches am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Hier hat der Gesetzgeber von den Öffnungsklauseln Gebrauch gemacht und weitere Eingrenzungen aufgenommen.
Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht
Das Auskunftsrecht der betroffenen Person über beim Verantwortlichen gespeicherte personenbezogene Daten ist das zentrale Recht, um bei Bedarf gezielt weitere Rechte, z. B. Recht auf Berichtigung, Löschung etc. geltend zu machen. Die betroffene Person kann von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob dort sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat die betroffene Person bezüglich dieser personenbezogenen Daten ein Recht auf Auskunft über:
- Zwecke der Verarbeitung: Foto- und Filmaufnahmen werden genutzt zur Veröffentlichung im Internet, zur weiteren Optimierung der Außendarstellung unseres Unternehmens, z.B. bildliche und kontinuierliche Darstellung der Events / dekorative Gestaltung der Webpräsenz unserer Firma, sternkopf-consulting GmbH. Zudem können Filmaufnahmen geschnitten und zu informativen wie auch werblichen Zwecken benutzt und auf Social Media hochgeladen werden. Fotoaufnahmen können des Weiteren in Printmedien wie z.B. zukünftigen Einladungen genutzt werden. Letzteres bezieht sich allerdings nur auf Fotoaufnahmen von Gruppen oder der Veranstaltung als Ganzer.
- Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden: Foto- und Filmaufnahmen.
- Mögliche Empfänger der Foto- und Filmaufnahmen: In erster Linie werden die Foto- und Filmaufnahmen intern weiterverarbeitet und können demnach von allen Mitarbeitern der sternkopf-consulting GmbH eingesehen werden. Im Zuge der online Veröffentlichung kann jeder die Daten sehen, der auf die online Seiten der sternkopf-consulting GmbH geht und sich die Beiträge anschaut. Des Weiteren ist der Verantwortliche, die sternkopf-consulting GmbH, gegenüber dem Betroffenen verpflichtet Bild- und Videomaterial zur Verfügung zu stellen, da der Betroffen das Recht hat die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem für die Verarbeitung Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten (Recht auf Datenübertragbarkeit). Bei Gruppenaufnahmen können dort mehrere Betroffene zu sehen sein. Jedoch muss bei einer solchen Datenübertragbarkeit immer gewährleistet sein, dass keine Rechte, Freiheiten oder Interessen eines dritten Berechtigten verletzt werden.
- Der Verantwortliche, sternkopf-consulting GmbH, hat nicht die Absicht der Übermittlung in ein Drittland/internationale Organisation.
- Die Dauer der Datenspeicherung kann zum momentanen Zeitpunkt nicht begrenzt werden. Die Foto- und Filmaufnahmen werden auf dem internen Sharepoint gespeichert und sind somit zunächst zeitlich unbegrenzt verfügbar. Die Datenspeicherung dient zur informativen Verbreitung im Marketing wie auch als interne Informationen für zukünftige Veranstaltungen.
- Informationen über die Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie über ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung folgen.
- Der Betroffene hat das Beschwerderecht gegenüber einer Aufsichtsbehörde falls er der Meinung ist, dass die Daten nicht rechtmäßig verarbeitet wurden.
Der Verantwortliche hat sicherzustellen, dass die Auskunft nur der betroffenen Person oder einer von ihr bevollmächtigten Person erteilt wird und die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigt werden. Als datenschutzfreundlichste Variante wird in Erwägungsgrund Nr. 63 Satz 4 ein Fernzugriff der betroffenen Person auf ihre eigenen Daten über ein sicheres System bezeichnet.
Art. 16 DSGVO – Recht auf Berichtigung
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn sie unrichtig sind. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
Art. 17 DSGVO – Recht auf Löschung, Recht auf Vergessenwerden
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn folgende Gründe vorliegen (Art. 17 Abs. 1):
- Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig,
- die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung (Art. 6 1 a oder Art. 9 Abs. 2 a), und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung,
- die betroffene Person legt Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen, berechtigten Gründe für die weitere Verarbeitung vor,
- die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet,
- die Löschung der personenbezogenen Daten ist aufgrund eines spezielleren Gesetzes erforder- lich, h. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt,
- die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf direkt gegenüber einem Kind angebotene Dienste der Informationsgesellschaft
Hier geht es um die Idee des „digitalen Radiergummis“, wobei dies nicht nur für den Online- Bereich gilt. Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er zur Löschung verpflichtet (Art. 17 Abs. 1), muss er nach Art. 17 Abs. 2 unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologien und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, treffen, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihm die Löschung aller Links zu diesen personenbezogene Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat. Ein Verantwortlicher muss also andere Verantwortliche darüber informieren, dass der Betroffenen die Löschung etwa aller Links oder Kopien verlangt.
Ausnahmen (Art. 17 Abs. 3): Es besteht für den Verantwortlichen keine Pflicht zur Löschung, wenn die weitere Speicherung der personenbezogenen Daten aus einem der folgenden Gründe erforderlich ist:
- Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information,
- Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (z. B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten), die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten erfordert oder zur Wahrung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die den Verantwortlichen übertragen wurde,
- Gründe des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit,
- im öffentliche Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder statistische Zwecke,
- Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
Weitere Ausnahmen etwa für in Papierform gespeicherte Daten sieht § 35 BDSG-neu vor.
Art. 18 DSGVO – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter „Einschränkung der Verarbeitung“ sind nach den Erwägungsgründen-Methoden zur Beschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten zu verstehen, z. B. dass ausgewählte personenbezogene Daten vorübergehend auf ein anderes Verarbeitungssystem übertragen werden, dass sie für Nutzer gesperrt werden oder dass veröffentlichte Daten vorübergehend von einer Webseite entfernt werden. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen diese Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn die nachfolgend aufgezählten Voraussetzungen vorliegen:
- Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen,
- die Verarbeitung ist unrechtmäßig und die betroffene Person lehnt die Löschung der Daten ab und verlangt stattdessen eine Einschränkung der Verarbeitung,
- der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten nicht länger für die Zwecke der Verarbeitung, die betroffene Person benötigt diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen,
- die betroffene Person hat Widerspruch gegen eine auf berechtigte Interessen des Verantwortlichen gestützte Verarbeitung eingelegt, und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Grün- de des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Wurde die Verarbeitung auf Antrag des Betroffenen eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten – mit Ausnahme ihrer Speicherung – nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaates verarbeitet werden. Außerdem muss der Verantwortliche die betroffene Person vor Aufhebung der Einschränkung unterrichten (Art. 18 Abs. 3).
Ausnahmen finden sich im BDSG-neu (§ 35).
Art. 20 DSGVO – Recht auf Datenübertragbarkeit
Eine betroffene Person, die einem Verantwortlichen sie betreffende personenbezogene Daten bereitgestellt hat, hat das Recht, diese Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Darüber hinaus ist die betroffene Person berechtigt, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten ursprünglich bereitgestellt wurden, zu übermitteln. Dies gilt allerdings nur, sofern die Verarbeitung
- auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und
- mit Hilfe automatisierter Verfahren
Der Betroffene kann also erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch möglich ist.
Ausnahmen gelten, wenn die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer Aufgabe erfolgt, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. Ferner dürfen die Rechte und Freiheiten anderer Personen durch die Ausübung nicht beeinträchtigt werden.
Art. 21 DSGVO – Recht auf Widerspruch
Die betroffene Person kann einer Verarbeitung durch den Verantwortlichen jederzeit widersprechen, wenn die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 e oder f (Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, oder zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen) erfolgt ist. Dies gilt auch für ein darauf gestütztes Profiling. Eine fortdauernde Verarbeitung durch den Verantwortlichen ist nicht zulässig, außer er kann
- zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder
- die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüche
Im Fall der Direktwerbung findet keine Interessenabwägung statt. Ein Widerspruch führt zu einem sofortigen Verarbeitungsstopp. Bei einer Verarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken führt der Widerspruch ebenfalls zu einem Verarbeitungsstopp, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich (Art. 21 Abs. 6).
- 36 BDSG-neu schränkt das Widerspruchsrecht gegenüber öffentlichen Stellen ein, bei einem zwingenden öffentlichen Interesse oder einer zur Verarbeitung verpflichtenden Rechtsvorschrift ein.
Art. 22 DSGVO – Automatisierte Entscheidung im Einzelfall
Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dabei hat die betroffene Person insbesondere das Recht auf Eingreifen einer Person aufseiten des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auch auf Anfechtung der Entscheidung.
Das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, gilt nicht, wenn die Entscheidung
- für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrages zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
- aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder
- mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person
Geringfügige Ausnahmen finden sich in § 37 BDSG-neu.